Erziehungsbeistand
Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.
Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgeberechtigte, die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme Beratung und Unterstützung suchen. Eine weitere Zielgruppe sind junge Volljährige, die in Verbindung mit dem §41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) durch einen Erziehungsbeistand unterstützt werden sollen.
Ziele:
- Unterstützung des Kindes oder des Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbezug des sozialen Umfeldes
- Förderung der Selbstständigkeit und des Selbsthilfepotentials
- Hilfe beim Aufbau stabiler Kontakte innerhalb und außerhalb der Familie, die den jungen Menschen in positiver Weise beeinflussen
- Unterstützung bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Aufbau und Festigung sozialer Kompetenzen und Ressourcen
- Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
- Prävention entwicklungsschädigenden Verhaltens (Gewalt, Suchtmittelabhängigkeit etc.)
- Unterstützung bei der Verselbständigung
Umfang der Hilfe:
Umfang und Art der Hilfe kann je nach Ausgangslage stark variieren. In der Regel kann allerdings von einem Hilfezeitraum von ca. einem Jahr ausgegangen werden. Der Hilfebedarf und alle Leistungen werden mit dem Kostenträger in regelmäßigen Abständen abgesprochen und reflektiert.
Rechtliche Grundlage:
Der Erziehungsbeistand ist eine Hilfe gemäß den §27 und §30 SGB VIII.