
Clearing
Das ambulante Clearing ist eine geeignete Verfahrensweise bei unklaren oder schwer einschätzbaren Ausgangsbedingungen, in denen geklärt werden soll, welche Hilfeform notwendig und geeignete sein kann.
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche und familiäre Systeme mit unterschiedlichen Problemlagen, bei denen die Frage zu klären ist, ob bzw. welche weiterführenden Hilfen notwendig sind.
Ziele:
- der Abklärung der familiären und der erzieherischen Situation für Familien in Krisen
- der Einschätzung der Ressourcen und Möglichkeiten von Familien, Kindern und Jugendlichen
- der Einschätzung von entwicklungshemmenden Faktoren
- der Einschätzung bestehender Netzwerke
- der Entwicklung individueller Lebensperspektiven für die Familie, das Kind oder den Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung seines familiären Hintergrundes
- Konzipierung individueller und bedarfsorientierter Hilfeformen
- Klärung von Art und Umfang nachfolgender Hilfeformen.
Umfang der Leistung:
Der Zeitraum kann je nach Ausgangslage variieren.
In der Regel kann allerdings von einem Umfang von sechs bis zwölf Wochen ausgegangen werden.
Alle Leistungen werden mit dem Kostenträger in regelmäßigen Abständen abgesprochen und reflektiert.
Rechtliche Grundlage:
Clearing ist ein Angebot gemäß § 35a, § 37 i. V. m. § 27 SGB VIII