Kontaktieren Sie uns

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht über das Formular – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.
Sie wissen schon, um welche Region oder welchen Bereich es geht? Dann schreiben Sie direkt an die zuständige Person: Ansprechpartner*innen nach Region und Bereich.
Bei dringenden Anliegen erreichen Sie uns auch telefonisch.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. 

Wie bekomme ich eine Hilfe von Zwischenschritt?

Der Zugang zu unseren Hilfen läuft über das zuständige Jugendamt: Sie wenden sich an Ihr Jugendamt, dort wird der Bedarf geprüft und im Hilfeplanverfahren eine passende Hilfe eingerichtet.

Dabei haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) – Sie können Zwischenschritt Jugendhilfe dort als gewünschten Träger nennen. Allgemeine Fragen zu unseren Angeboten beantworten wir vorab gerne telefonisch oder per E-Mail.

Was kostet die Unterstützung für Familien?

In der Regel nichts: Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII werden vom Jugendamt finanziert. Für Familien entstehen dadurch üblicherweise keine eigenen Kosten.

Wie schnell kann eine Hilfe starten?

Das hängt vom Einzelfall und unseren freien Kapazitäten ab. Nach der Beauftragung durch das Jugendamt nehmen wir zeitnah Kontakt auf und vereinbaren ein erstes Kennenlernen. Bei dringenden Anliegen sprechen Sie uns gerne direkt an – wir bemühen uns um eine schnelle Lösung.

In welchen Regionen ist Zwischenschritt Jugendhilfe tätig?

Wir sind schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen aktiv – mit festen Standorten in Erkrath, Düsseldorf, Solingen, Wuppertal, Essen und Leverkusen sowie Angeboten in weiteren Städten wie Remscheid, Mettmann, Haan, Monheim, Leichlingen und Ratingen.

Eine Übersicht mit interaktiver Karte finden Sie auf unserer Standorte-Seite.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanten und stationären Hilfen?

Ambulante Hilfen finden aufsuchend im häuslichen Umfeld der Familie statt – die Kinder bleiben zuhause. 
Bei stationären Wohnprojekten leben die jungen Menschen vorübergehend in trägereigenem Wohnraum und werden dort intensiv betreut. 

An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?

Wir sind daran interessiert, jede Beschwerde neutral, kompetent und zügig zu bearbeiten. Bitte wende dich per E-Mail an beschwerde@zwischenschritt-jugendhilfe.de.

Alle Beschwerdewege, deine Rechte und externe Anlaufstellen findest du gesammelt auf unserer Seite Deine Rechte & Deine Stimme.

Kann ich mich initiativ bewerben?

Ja, wir freuen uns über Initiativbewerbungen von engagierten Fachkräften – auch wenn gerade keine passende Stelle ausgeschrieben ist. Alle aktuellen Stellen und Kontaktwege finden Sie auf unserer Jobangebote-Seite.

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