Mitreden bei Zwischenschritt
Infos zu deinen Rechten und Beschwerdewegen – für alle, die bei uns wohnen oder arbeiten.
Deine Rechte & deine Stimme
Was trifft auf dich zu?
Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner – es ist uns wichtig, dass ihr euch in unseren Einrichtungen wohl und sicher fühlt. Wir haben eine Verantwortung euch gegenüber und möchten diese in eurem Sinne erfüllen. Wir sind stets bemüht, auf eure Wünsche und Bedürfnisse einzugehen und möchten wichtige Entscheidungen gemeinsam mit euch treffen.
Deine Rechte im Überblick
In der Hilfeplanung und bei der Entwicklung von Zielen bist du die Hauptperson. Deine Einschätzungen und Erwartungen zu deiner Situation, Entwicklung und Perspektiven sind wesentlicher Bestandteil der Hilfeplanung.
Das bedeutet konkret:
- Du wirst auf Hilfeplangespräche vorbereitet
- Du kannst eine persönliche Stellungnahme schreiben
- Du hast das Recht, über jeden Schriftverkehr und den Inhalt von Telefonaten informiert zu werden
Du sollst dich in unseren Einrichtungen sicher und beschützt fühlen. Du hast ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Niemand darf dich schlagen oder verletzen, beleidigen oder demütigen, bedrohen oder zu sexuellen Handlungen zwingen.
Unser Versprechen: Unsere Betreuer*innen bieten dir Schutz und Hilfe an und helfen dir, mögliche Gefahren zu erkennen.
Du hast das Recht, deine Meinung frei zu äußern – sowohl anderen Jugendlichen als auch Erwachsenen gegenüber. Die geäußerte Meinung darf nicht ehrverletzend, entwürdigend, rassistisch oder abwertend sein.
Diskriminierungsschutz: Niemand darf wegen Herkunft, Sprache, Ansichten, sexueller Orientierung oder aufgrund des Glaubens diskriminiert werden.
Du hast das Recht, deinen Interessen und Begabungen entsprechend gefördert zu werden.
Wir unterstützen dich bei:
- Der Auswahl deiner Schule
- Der beruflichen Förderung
- Der Suche nach einem Ausbildungsplatz
- Regelmäßigem Schulbesuch und Hausaufgaben
Du hast ein Recht auf Datenschutz und vertraulichen Umgang mit Inhalten, die dich betreffen.
Minderjährige: Informationen dürfen nur mit Einwilligung deiner Eltern/Sorgeberechtigten weitergegeben werden.
Volljährige: Eine Weitergabe ist ausschließlich mit deiner eigenen Einwilligung möglich.
Du hast das Recht auf einen persönlichen Bereich, der nach deinen eigenen Vorstellungen eingerichtet werden kann. Persönliche Gegenstände können verschlossen werden, dein Zimmer kann abgeschlossen werden.
So kannst du dich beschweren
Es kann Situationen geben, in denen du dich nicht gut genug gehört oder ungerecht behandelt fühlst. In solchen Fällen braucht ihr eine Person, bei der ihr euch beschweren könnt und die eure Beschwerde ernst nimmt.
Deine Fachkraft
Deine Fachkraft ist in erster Linie dafür da, dir zuzuhören und deine Anliegen ernst zu nehmen. Auch die Prozessbegleitung ist für dich da.
Schriftliche Beschwerde
Wenn du dich nicht traust, jemanden persönlich anzusprechen, kannst du deine Beschwerde schriftlich einreichen – auch anonym.
Geschäftsführung
Wenn du das Gefühl hast, nicht ernst genommen zu werden, wende dich direkt an die stellv. Geschäftsführerin Sylvie Scharkin.
Externe Stellen
Wenn du nicht weiterkommst: Jugendamt, Heimaufsicht LVR oder Ombudschaft Jugendhilfe NRW.
So erreichst du uns schriftlich
Deine Ansprechpartner
Liebe Mitarbeitende – auch ihr habt Rechte und eine Stimme. Uns ist es wichtig, dass ihr euch gehört fühlt und bei Entscheidungen mitgestalten könnt.
Eure Rechte im Überblick
Uns ist es wichtig, euch bei allen Entscheidungen, die euch betreffen, einzubeziehen. Das betrifft:
- Organisatorische Abläufe und Prozesse
- Teamstrukturen und Arbeitsumgebung
- Konzeptionelle Weiterentwicklung
- Fallarbeit und Hilfeplanung
Ihr habt ein Recht auf Datenschutz und vertraulichen Umgang mit Informationen, die euch betreffen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten ist ausschließlich auf Basis gesetzlicher Grundlagen oder mit eurer ausdrücklichen Einwilligung möglich.
Ihr habt das Recht auf einen sicheren und respektvollen Arbeitsplatz. Niemand darf euch beleidigen, bedrohen oder diskriminieren.
Diskriminierungsschutz: Niemand darf wegen Herkunft, Sprache, Ansichten, sexueller Orientierung oder Glauben diskriminiert werden.
So könnt ihr euch beschweren
Es kann Situationen geben – zwischen Kolleg*innen oder zwischen Mitarbeitenden und Leitung –, in denen ihr euch nicht gut genug gehört oder ungerecht behandelt fühlt.
Direkte Führungskraft
Sprecht zuerst eure direkte Führungskraft an. Sie ist dafür da, eure Anliegen ernst zu nehmen.
Schriftliche Beschwerde
Ihr könnt eure Beschwerde schriftlich einreichen – auch anonym möglich.
Geschäftsführung
Wendet euch direkt an die stellv. Geschäftsführerin Sylvie Scharkin.