Deine Beschwerdemöglichkeiten
Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner, liebe Mitarbeitende,
es ist uns wichtig, dass ihr euch in unseren Einrichtungen wohl und sicher fühlt. Wir haben eine Verantwortung euch gegenüber und möchten diese in eurem Sinne erfüllen. Wir sind stets bemüht, auf eure Wünsche und Bedürfnisse einzugehen und möchten wichtige Entscheidungen gemeinsam mit euch treffen.
Wann kannst du dich beschweren?
Es kann Situationen geben – zwischen Bewohner:innen, zwischen Mitarbeitenden oder zwischen beiden Gruppen –, in denen du dich oder ihr euch nicht gut genug gehört oder ungerecht behandelt fühlt. In solchen Fällen braucht ihr eine Person, bei der ihr euch beschweren könnt und die eure Beschwerde ernst nimmt.
So kannst du dich beschweren
Deine Fachkraft
Deine Fachkraft ist in erster Linie dafür da, dir zuzuhören und deine Anliegen ernst zu nehmen. Auch die Prozessbegleitung ist für dich da.
Schriftliche Beschwerde
Wenn du dich nicht traust, jemanden persönlich anzusprechen, kannst du deine Beschwerde schriftlich einreichen – auch anonym.
Geschäftsführung
Wenn du das Gefühl hast, nicht ernst genommen zu werden, wende dich direkt an die stellv. Geschäftsführerin Sylvie Scharkin.
Externe Stellen
Wenn du nicht weiterkommst: Jugendamt, Heimaufsicht LVR oder Ombudschaft Jugendhilfe NRW.
So erreicht du uns schriftlich:
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Standort Solingen Zwischenschritt Jugendhilfe Augustastraße 14 42655 Solingen |
Standort Erkrath Zwischenschritt Jugendhilfe Hauptstraße 28 40699 Erkrath |
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Per E-Mail beschwerde@zwischenschritt-jugendhilfe.de |
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Deine Ansprechpartner:
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Stellv. Geschäftsführung Sylvie Scharkin Tel: 0157 3650 3432 E-Mail: s.scharkin@zwischenschritt-jugendhilfe.de |
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Jugendamt Dein zuständiges Jugendamt (Kontaktdaten erhältst du bei uns) |
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Heimaufsicht LVR Stephan Palm Tel: 0221 809-6309 E-Mail: stephan.palm@lvr.de |
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Ombudschaft NRW Mobil: 0176 31 74 24 84 Tel: 0202 2953-6776 E-Mail: team@ombudschaft-nrw.de |