Begleiteter Umgang
Begleitung von Besuchskontakten bei Trennung und Scheidung
Das Angebot:
Der Begleitete Umgang unterstützt die Umsetzung des Umgangsrechts in belasteten Familiensituationen. Er ermöglicht Kindern, den Kontakt zu ihren Eltern in einem sicheren Rahmen aufrechtzuerhalten – auch bei hochstrittigen Trennungen oder nach längeren Kontaktunterbrechungen.
Für wen?
Eltern und Kinder in hochbelasteten Trennungs- und Scheidungssituationen.
Das Angebot ist geeignet bei:
- Trennungen, bei denen keine einvernehmliche Umgangsregelung möglich ist
- Situationen, in denen eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann
- Kontaktanbahnung nach längeren Unterbrechungen
- Vorbereitung einer Rückführung
Was wir erreichen wollen:
- Aufbau und Erhalt des Kontaktes zum getrennt lebenden Elternteil
- Umsetzung des Rechts auf Umgang mit beiden Elternteilen
- Pädagogische Begleitung und Sicherung der Besuchskontakte
- Beratung und Vermittlung in Konfliktsituationen
- Erarbeitung einer tragfähigen Umgangsplanung
- Entlastung der Kinder bei Loyalitätskonflikten und Überforderung
Rechtliche Grundlage:
§ 18 Abs. 3 SGB VIII
So funktioniert's:
| Ort | Zwei kindgerechte Räume mit Garten (neutral, einzeln begehbar) |
| Umgebung | Park und Spielplätze fußläufig erreichbar |
| Dauer | Nach Vereinbarung mit dem Kostenträger |
| Besonderheit | Hochstrittige Eltern müssen sich nicht begegnen |
Wo?
Neben unseren festen Niederlassungen in Erkrath, Düsseldorf-Benrath, Düsseldorf, Solingen, Wuppertal, Wuppertal-Barmen, Essen und Leverkusen sind wir zusätzlich in Remscheid, Mettmann, Haan, Leichlingen und Monheim aktiv.