Begleiteter Umgang

Begleitung von Besuchskontakten bei Trennung und Scheidung

Vater spielt mit seinem kleinen Sohn mit einem Holzlaster

Das Angebot:

Der Begleitete Umgang unterstützt die Umsetzung des Umgangsrechts in belasteten Familiensituationen. Er ermöglicht Kindern, den Kontakt zu ihren Eltern in einem sicheren Rahmen aufrechtzuerhalten – auch bei hochstrittigen Trennungen oder nach längeren Kontaktunterbrechungen.

Für wen?

Eltern und Kinder in hochbelasteten Trennungs- und Scheidungssituationen.

Das Angebot ist geeignet bei: 

  • Trennungen, bei denen keine einvernehmliche Umgangsregelung möglich ist
  • Situationen, in denen eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann
  • Kontaktanbahnung nach längeren Unterbrechungen
  • Vorbereitung einer Rückführung

Was wir erreichen wollen:

  • Aufbau und Erhalt des Kontaktes zum getrennt lebenden Elternteil
  • Umsetzung des Rechts auf Umgang mit beiden Elternteilen
  • Pädagogische Begleitung und Sicherung der Besuchskontakte
  • Beratung und Vermittlung in Konfliktsituationen
  • Erarbeitung einer tragfähigen Umgangsplanung
  • Entlastung der Kinder bei Loyalitätskonflikten und Überforderung

Rechtliche Grundlage:

§ 18 Abs. 3 SGB VIII

So funktioniert's:

Ort Zwei kindgerechte Räume mit Garten (neutral, einzeln begehbar)
Umgebung Park und Spielplätze fußläufig erreichbar
Dauer Nach Vereinbarung mit dem Kostenträger
Besonderheit Hochstrittige Eltern müssen sich nicht begegnen

Wo?

Neben unseren festen Niederlassungen in Erkrath, Düsseldorf-Benrath, Düsseldorf, Solingen, Wuppertal, Wuppertal-Barmen, Essen und Leverkusen sind wir zusätzlich in Remscheid, Mettmann, Haan, Leichlingen und Monheim aktiv.

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